PartyPusher AGB
*§ 1 Vertragsbeginn*. Der Vertrag kommt zustande, wenn Du einen angeboten
Auftrag von Party Pusher Events annimmst, indem du die Party Pusher
Auftragsbestätigung in der genannten Frist zurücksendest, soweit im
Einzelfall keine andere Absprache getroffen ist.
*§ 2 Aufgabengebiet*. Du bis nicht verpflichtet, meine Auftragsanfragen
anzunehmen und bist in der Durchführung ihrer Aufträge frei und unterliegst
keinerlei Weisungen. Du darfst auch für andere Auftraggeber tätig werden. Du
bist aber verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Deine Tätigkeit, wie in
der Auftragsbesätigung (bekommst du beim Erhalten eines Jobs) beschrieben,
pünktlich und vollständig erfolgt. Ohne anderweitige Vereinbarung mit mir,
bist Du verpflichtet Deine Leistung höchstpersönlich zu erbringen.
*§ 3 Vergütung, Auslagenersatz, Prämie, Verfall von Ansprüchen*. Die
Vergütung erfolgt zuzüglich der Mehrwertsteuer in der gesetzlichen Höhe von
derzeit 19%, außer du bist laut §19 UStG Kleinunternehmer und weist die
Mehrwertsteuer nicht gesondert aus. Mit der Zahlung der Vergütung sind
Fahrt-, Telefon- und Portokosten bereits abgegolten, soweit keine
anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Sonstige
auftragsbedingte Auslagen während der Aktion sowie Hotelübernachtungen
werden nur ersetzt, wenn dies ausdrücklich vereinbart und dies zuvor
schriftlich von mir genehmigt wurde. Hierfür müssen in jedem Fall
aussagekräftige Belege vorgelegt werden. Die Vergütung wird nur bei
vollständiger Vertragserfüllung fällig. Sie entfällt bzw. kann gekürzt
werden wegen Unpünktlichkeit, bei vorzeitigem Abbruch der Aktion (ohne
ärztliche Krankmeldung), oder wegen fahrlässiger Beschädigung des
Aktionsequipments/Kleidung und/oder Alkohol- und/oder Drogenmissbrauch. Für
die Abführung der Steuer- und etwaige Sozialversicherungsbeiträge bist Du
allein verantwortlich. Mit der Zahlung der oben genannten Vergütungs- und
Auslagenbestandteile sind all Deine Ansprüche abgegolten, gleichgültig auf
welchem Rechtsgrund sie beruhen mögen.
*§ **4 Aktionsequipment/-zubehör/-ware**. Du *verpflichtet dich,
Aktionsequipment und -zubehör, das Party Pusher Dir im Rahmen des Auftrages
zur Verfügung stellt, sorgfältigst zu behandeln und unmittelbar nach
Beendigung des Auftrages vollständig an mich oder den von mir benannten
Dritten zurückzugeben. Du darfst zur Verfügung gestelltes Material nur zu
Zwecken der Auftragserfüllung verwenden. Nicht benötigtes Material ist mir
zurückzugeben. Ein Zurückbehaltungsrecht am Material steht Dir nicht zu.
*§ 5 Geheimhaltung.* Du verpflichtest Dich, sämtliche Geschäfts- und
Betriebsgeheimnisse sowie meine sonstigen geschäftlichen oder betrieblichen
Tatsachen vertraulich zu behandeln. Hierzu gehören insbesondere die Kunden-
und Kollegenbeziehungen, sowie vertragliche Abreden mit beiden Gruppen. Die
Geheimhaltungsverpflichtung erstreckt sich auch über die Laufzeit dieser
Vereinbarung hinaus.
*§ 6 Kundenschutzklausel*. Du verpflichtet Dich nach Vertragsende, über
einen Zeitraum von einem Jahr, keine unmittelbaren oder mittelbaren
Geschäfte mit meinen Kunden zu tätigen oder Dritte hierbei zu unterstützen,
für die der Auftragnehmer zuvor im Auftrag der Auftraggeberin tätig gewesen
ist. Diese Kundenschutzklausel gilt auch für alle geschäftsvorbereitenden
Maßnahmen. Diese Kundenschutzklausel ergänzt zusätzlich etwaige, zwischen
uns bereits bestehende Kundenschutzklauseln.
*§ 7 Vertragsstrafe**. *Du verpflichtet Dich mir gegenüber, für jeden Fall
der Verletzung der Geheimhaltungsverpflichtung (§ 5) sowie der
Kundenschutzklausel (§ 6) sowie für den Fall der vertragswidrigen
Schlechterfüllug oder der Nichterfüllung eines übernommenen Auftrages,
insbesondere in den Fällen des § 3 Satz 5 sowie für den Fall der
Nichtaufnahme seiner Tätigkeit im Rahmen des erteilten Auftrages zur Zahlung
einer Vertragsstrafe, sofern Dich oder den von Dir eingesetzten
Erfüllungsgehilfen ein Verschulden trifft. Die Höhe der Vertragsstrafe wird
von mir nach billigem Ermessen festgesetzt (§ 315 BGB) und ist im Streitfall
vor dem zuständigen Gericht zu überprüfende. Sie beträgt jedoch *mindestens
100% der in den letzten 12 Monaten vor Vertragsende durchschnittlich von Dir
mit mir verdienten Bruttotagesgage*. Die Vertragsstrafe ist auf den weiteren
Schadensersatz anzurechnen. Ich bleibe weiter berechtigt, Schadenersatz zu
verlangen oder im Fall der Verletzung von § 6 auch das durch den Auftrag
Erlangte heraus zu verlangen.
*§ 8 Kündigung*. Mit Durchführung der oben beschriebenen Aktion endet der
Vertrag. Das Recht, aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt.
*§ 9 Verpfändung/Abtretung*. Du bist nicht berechtigt, gegen mich gerichtete
Ansprüche aus dieser Vereinbarung abzutreten und/oder zu verpfänden. Werden
Deine Ansprüche gegen mich von Dritten gepfändet, bist Du zur Zahlung einer
Verwaltungskostenpauschale in Höhe von EUR 35,- pro Einzelfall an den
Auftraggeber verpflichtet, es sei denn Du weist mir nach, dass mein
Verwaltungskostenaufwand im Einzelfall niedriger ist.
*§ 10 Nebenabreden, Schriftform, Gerichtstand.* Nebenabreden zu diesem
Vertrag sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer
Rechtswirksamkeit der Schriftform. Sofern Du Kaufmann bist oder Deinen
Wohnsitz im Ausland hast, wird Ingolstadt als Gerichtstand vereinbart.
*§ 11 Gewerbeanmeldung, Zusicherungen*. Du verpflichtest Dich, auf
jederzeitige Aufforderung, Deinen Status als selbständiger Gewerbetreibender
durch Einsendung einer Kopie des Gewerbescheins sowie der Steuernummer und –
soweit Du keine EU-Staatsbürgerschaft hast – Deine Aufenthaltsgenehmigung
nachzuweisen. Ich weise Dich darauf hin, dass Du als selbständiger
Gewerbetreibender verpflichtet bist, für Deine Einkünfte aus diesem Vertrag
eine ordnungsgemäße Einkommens- und Umsatzsteuererklärung abzugeben und
selbst für seine Krankenversicherung zu sorgen. Du sicherst mir zu,
mindestens zu mehr als 20% Deiner Zeit und Deines Umsatzes für einen anderen
Auftraggeber tätig zu sein.
*§ 12 Zurückbehaltungsrecht*. Mir steht ein Zurückbehaltungsrecht für
sämtliche Zahlungen bis zur Erfüllung Deiner Nachweispflichten und bis zur
Mitteilung Deiner erteilten Steuernummer (§ 11) zu.
*§ 13 Salvatorische Klausel*. Im Falle der Unwirksamkeit einer oder mehrerer
Bestimmungen dieses Vertrages oder im Fall von Lücken, werden die
Vertragsparteien eine der unwirksamen Regelungen bzw. der Gesamtregelung
wirtschaftlich möglichst nahekommende, rechtswirksame Ersatz- bzw.
Ergänzungsregelung treffen.